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Wie viel bleibt bei deinen Liebsten an?

Wer rechtzeitig plant, kann oft viel mehr steuerfrei übertragen, als man denkt. Hier siehst du Freibetrag, Steuerklasse und Steuer – und wie du die Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzt.

Freibetrags-Rechner

Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Lass uns das gemeinsam durchrechnen

    So kommt die Zahl zustande

    So rechnen wir

    • Rechtsstand 2026: Freibeträge nach § 16, Steuersätze nach § 19 ErbStG inklusive Härteausgleich. Eine Reform wird politisch diskutiert und das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober 2026 über die Verschonung von Betriebsvermögen – geändert ist bisher nichts.
    • Zehn-Jahres-Regel: Schenkungen und Erbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Danach steht der Freibetrag wieder voll zur Verfügung. Freibeträge gelten je Schenker und Beschenktem – Kinder können also von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei bekommen.
    • Versorgungsfreibetrag: Nur beim Erbe – 256.000 € für Ehepartner, für Kinder je nach Alter 10.300 € bis 52.000 €. Er wird um steuerfreie Versorgungsbezüge (z. B. Witwenrente) gekürzt; das lassen wir hier weg.
    • Nicht berücksichtigt: Familienheim (bleibt unter Bedingungen steuerfrei), Hausrat-Freibetrag, Betriebsvermögen, Nießbrauch und Bewertungsfragen bei Immobilien. Für deinen Fall rechnen wir gemeinsam – und stimmen uns bei Bedarf mit deinem Steuerberater ab.